Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind internationale Richtlinien für die Barrierefreiheit von Websites und digitalen Inhalten. Sie wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt.
Ihr Ziel ist es, das Internet für alle Menschen zugänglich zu machen – auch für Menschen mit Behinderungen, z. B. mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen.
Die WCAG basieren auf vier Prinzipien:
Wahrnehmbar – Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können (z. B. durch Textalternativen für Bilder).
Bedienbar – Websites müssen mit verschiedenen Eingabemethoden bedienbar sein, z. B. auch nur mit der Tastatur.
Verständlich – Inhalte und Navigation müssen klar und leicht verständlich sein.
Robust – Inhalte müssen so erstellt sein, dass sie mit verschiedenen Geräten und Hilfsmitteln (wie Screenreadern) funktionieren.
Neben den vier Prinzipien gibt es drei WCAG-Konformitätsstufen:
- A niedrigste Stufe, höchste Priorität
- AA dies ist der Standard, der für gute Zugänglichkeit erreicht werden sollte
- AAA höchste Stufe, niedrigste Priorität (relevant für zentrale Inhalte)
In der Europäischen Union gilt die Konformitätsstufe AA als Standard für Barrierefreiheit. Die dazugehörigen Regeln werden oft als Mindestanforderungen für eine gut zugängliche Website oder Anwendung bezeichnet.
Um diese Stufe AA zu erreichen – egal ob für eine Website, ein Dokument, eine Software oder eine App – müssen alle Vorgaben der Stufen A und AA eingehalten werden. Auf den folgenden Seiten werden die Kriterien und ihre Machbarkeit mit dem THüCAT WebSite Baukasten gelistet.
Verlinkungen zu den gesetzlichen Grundlagen und Richtlinien
ThürBarrWebG: Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
ThürBITVO: Thüringer Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
EU-Richtlinie 2016/2102: Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
EN 301 549 Version 3.2.1: Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen.
WCAG 2.1: Die Web Content Accessibility Guidelines definieren, wie Webinhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können (inoffizielle Übersetzung).
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Übersicht WCAG 2.1 Stand: Mai 2025, Quellen: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0) und https://www.w3.org/TR/WCAG21/ Richtlinie /...
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Übersicht WCAG 2.1 Stand: Mai 2025, Quellen: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)...
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Übersicht WCAG 2.1 Stand: Mai 2025, Quellen: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)...
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Übersicht WCAG 2.1 Stand: Mai 2025, Quellen: Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0 (Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)...
